Infos für Gartenbewerber
Pflichtstunden sind kein Übel, denn ...
Eine der wichtigsten Dinge im Kleingartenverein sind die Pflichtstunden (jedes Gartenmitglied bekommt eine Arbeit zugeteilt) und Gemeinschaftstunden (werden vom Vorstand beschlossen und durch Aushang bekannt gegeben).
... nur durch die Zusammenarbeit aller Gartenmitglieder kann eine Kleingartenanlage gepflegt und erhalten werden.
Jeder Gartenfreund sollte daran denken: die Anlagen wird mit Geld aus öffentlichen Mitteln der Stadt Bergkamen bezuschusst. Die Anlagen sind öffentlich und müssen somit auch für die Öffenlichkeit in einem ordentlichen Zustand gehalten werden.
Bedingung für die jährlichen Gemeinschaftsstunden ist die jeweilige Vereinsatzung in Verbindung mit dem Bundeskleingartengesetz. Die zu leistenden Stunden werden durch Beschluss des Vereinsvorstands festgelegt.
Grundsätzlich gilt: Wer sein Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage sich an Pflicht- und Gemeinschaftsstunden zu beteiligen. Betrachten Sie daher die Pflicht- und Gemeinschaftsarbeit nicht als notwendiges Übel. Nutzen Sie die Möglichkeit, während der Gemeinschaftsarbeit auch die anderen Mitglieder des Vereins kennen zu lernen.