Interessengemeinschaft der Bergkamener Kleingärtner

Wir sind das Grün unserer Stadt!            

Infos für Gartenbewerber

Jeder Verein ist eine Gemeinschaft

Bitte denken Sie dran, jeder Verein ist eine Gemeinschaft. Wenn Sie Mitglied geworden sind, können Sie deshalb natürlich nicht "alles machen was Sie möchten". Einzelkämpfer gibt es bei uns nicht. In jeder Gemeinschaft gibt es Pflichten und auch Rechte, die befolgt werden sollten.

Folgendes sollten Sie bitte beachten, z. B.:

Laut Bundeskleingartengartengesetz § 1 ist die kleingärtnerische Nutzung Pflicht. Auf eine grobe Einhaltung der 1/3 Teilung ist zu achten, 1/3 Laube, Wege, Terrasse etc. 1/3 Obst- und Gemüseanbau, 1/3 Sträucher, Zierpflanzen, Rasen etc.

Bei jeder baulichen Veränderung an der Laube muss vorher der Vorstand in Kenntnis gesetzt werden.

Die Kompostecke soll so angelegt werden, dass sie den Nachbarn nicht stört oder durch unangenehme Gerüche belästigt wird.

Jegliche Entsorgung von Rasenschnitt, Wildwuchs oder sonstigen Abfällen im Außenbereich der Anlage ist verboten!

Das Anpflanzen von Nadelhölzern ist laut Bundeskleingartengesetz untersagt.

Das Verbrennen von Laub-, Holz-oder anderen Abfällen ist strengstens verboten!

Jeder Kleingärtner ist verpflichtet, an Pflicht- und Gemeinschaftsstunden teilzunehmen.


Diese Auflistung ist nicht vollständig.

Und ... bevor Sie etwas nicht genau wissen?! Fragen Sie lieber beim Vortsand nach, wir helfen gerne!